(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration der ausländischen Mitbürger durch Kultur und Bildung. (aus dem Katalog von § 52 Abs. 2 Abgabenordnung).
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht beispielsweise durch:
1. die Durchführung von Festen und Veranstaltungen, bei denen die Geschichte, Tradition und Kultur anderer Völker präsentiert wird, um diese kennen zu lernen und zu verstehen
2. Begegnungsstätte für ausländische Familien
3. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen
4. die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Interessierte sowie
5. Öffentlichkeitsarbeit
Aber auch weitere Ziele werden von uns verfolgt, denn uns geht es darum Menschen unterschiedlicher Nationen, Religionen und Kulturen zusammen zu führen, um die Vorurteile wegzuräumen.
Kennenlernen und gemeinsam Spaß haben, sich als ausländischer Mitbürger in Deutschland wohlfühlen, ohne dass man die eigene Kultur ablegen soll – das haben wir uns zum Ziel gesetzt.
Wir möchten nicht eine Außengruppe am Rande der Gesellschaft sein, sondern ein Verein sein, der einen festen Platz hat und zu der Gesellschaft beiträgt.